Der Kulturraum Leipziger Raum

Der Kulturraum Leipziger Raum ist ein Zweckverband der Landkreise Leipzig und Nordsachsen.

Er wurde auf der Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes ( SächsKRG ) vom 20.01.1994 am 01.08.1994 gegründet.

Nach § 2 Abs. 1 SächsKRG ist im Freistaat Sachsen die Kulturpflege eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise. Der Kulturraum unterstützt die Träger kommunaler Kultur bei ihren Aufgaben von regionaler Bedeutung, insbesondere bei deren Finanzierung und Koordinierung (§ 2 Abs. 2 SächsKRG).

Das Sächsische Kulturraumgesetz ist einmalig in der Bundesrepublik Deutschland.

Mit den Kulturräumen wurde eine Ebene geschaffen, auf der die Kommunen gemeinsame Verantwortung für regional bedeutsame kulturelle Einrichtungen und Vorhaben tragen und dabei vom Land mit einem gesetzlich garantierten Betrag unterstützt werden. Sachsen schuf damit ein eigenständiges Modell, wie in der Pflege und Förderung von Kultur die Solidarität der Kommunen und die Solidarität von Land und Kommunen in wirkungsvoller Weise zusammengeführt werden. Dabei bleibt die wesentliche finanzielle und strukturelle Kompetenz bei den Gemeinden und Landkreisen, auch wenn kulturpolitische Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Auf der Basis des Kulturraumgesetzes tragen die Kulturräume solidarische Verantwortung für jene kulturellen Institutionen und Projekte, die über die Bedeutung einer Kommune oder eines engeren lokalen Bereiches hinausgehen. Insbesondere gilt das für solche kulturellen Angebote, die für das Selbstverständnis der Region von Bedeutung sind und auf den gesamten Kulturraum ausstrahlen. [1]

Im Rahmen des interregionalen Kulturlastenausgleiches unterstützt der Freistaat solidarisch die Förderung der Kulturpflege in den Kulturräumen mit jährlich mindestens 94.700.000 EUR.

Im regionalen Kulturlastenausgleich findet das Solidarprinzip seinen Ausdruck in der gemeinschaftlichen Finanzierung der Kulturkasse durch die von den Kulturräumen erhobene Umlage sowie in der solidarischen Förderung jener regional bedeutsamen Einrichtungen im Kulturraum, die von einzelnen Kommunen nicht ausreichend zu finanzieren wären. Von den kulturellen Einrichtungen wird im Gegenzug erwartet, dass ihr kulturelles Angebot den interessierten Bürgern des gesamten Kulturraumes zur Verfügung steht. [1]

Im Kulturraum Leipziger Raum können aus Haushaltsmitteln der Kulturkasse durch Zuwendungen nur regional bedeutsame Einrichtungen und Maßnahmen, gefördert werden, die einem der nachfolgenden Förderbereiche angehören (s. auch Förderrichtlinie ):
Museen
Professionelle Kulturorchester und Musik
Öffentliche Biliotheken
Kunst und Kultur / Kulturelle Bildung
Soziokultur / Kulturhäuser

Der Kulturraum Leipziger Raum fördert effiziente und wandlungsfähige Strukturen im Bereich Kultur.

Über die Zuwendungen an förderfähigen Einrichtungen und Maßnahmen entscheidet der Kulturkonvent des Kulturraumes Leipziger Raum.

[1] Kulturräume in Sachsen-Zwischenbericht 1999; Freistaat Sachen, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschalft und Kunst, Dresden 1998; S. 8

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