Antragstellung ab 2020

Willkommen im Informationsbereich zur Beantragung von Kulturraummitteln beim Zweckverband Kulturraum Leipziger Raum.

Hier erfahren Sie, wie Sie Zugang zu den Onlineformularen erhalten und diese zur Beantragung einreichen.

Die Antragsformulare stehen seit 2020 in neuer Struktur zur Verfügung. Sie werden in Ihrer persönlichen digitalen Mappe gesammelt und erleichtern Ihnen in den Folgejahren die Übersichtlichkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie das richtige Formular für Ihr Anliegen auswählen müssen!

Die Antragsformulare für 2024 für Projektförderung bzw. Institutionelle Förderung inklusive Anlagen sind bis 30.04.2023 3-fach im Kultursekretariat einzureichen. Die entsprechenden Formulare können Sie in Ihrer Digitalen Mappe auswählen.
Die zwingend beizubringenden Anlagen für Sitzgemeindeanteile (für alle) und Überleitungen (nur falls zutreffend) finden Sie im unten nachfolgenden Bereich "Wichtige Anlagen zu den Anträgen", ebenso wie Checklisten, in denen die erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung benannt sind, sofern sie nicht bereits dem Kultursekretariat vorgelegt wurden und in der Grundakte sind.

Unser Hilfe-Bereich (FAQ Antragsformular) gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen und bietet Unterstützung bei technischen Hürden.

Bei Fragen und Problemen können Sie sich gern bei Frau Masroujah unter 03433 - 2432985 bzw. beim Team von Kulturserver unter 030-60032313 (Mo-Do 9-14 Uhr) bzw. leipzigerraum-support@kulturserver.de melden.

Grundlage der Antragstellung für 2024 ist die FÖRDERRICHTLINIE des Kulturraumes Leipziger Raum.

  • Zugang zu den Online-Formularen

    Ihr Förderantrag in der digitalen Mappe - aktualisiert für Ihre Anträge ab 2020

    Im Formularbereich finden Sie alle relevanten Formulare des Kulturraumes.

    Formularbereich jetzt öffnen

  • Wichtige Anlagen zu den Anträgen

    In diesem Bereich finden Sie wichtige Anlagen zur Antragstellung zur Projektförderung, als auch zur Institutionellen Förderung.

    Stellungnahme der Sitzgemeinde

    Dieses Formular ist zwingend als Anlage zum Antrag auf Förderung einzureichen.


    Formular für die Stellungnahme Sitzgemeinde
    - Vorgaben im Dokument sind nicht zu verändern!

    Sowohl für Antragstellung zur Projektförderung als auch zur Institutionellen Förderung ist zwingend eine Stellungnahme der Sitzgemeinde einzureichen. Dies gilt nicht, wenn der Rechtsträger identisch mit der Sitzgemeinde ist.

    Bitte beachten Sie, dass das hier vorgegebene Formular für die Stellungnahme der Sitzgemeinde zu verwenden ist!

    Anlage zum Antrag Projektförderung für Bibliotheken

    Diese Anlage ist zwingend mit dem Antrag auf Projektförderung für Bibliotheken einzureichen.

    Formular: Anlage zum Antrag auf Projektförderung Bibliotheken

    Für die max. Zweckbindung der Kulturraumförderung werden die bis zum 30.09. zwei Jahre vor dem beantragten Förderjahr durch das statistische Landesamt des Freistaates Sachsen festgestellten Einwohnerzahlen der jeweiligen Kommune herangezogen. (z. B. für eine beantragte Förderung für 2021 die Einwohnerzahlen vom 30.09.2019)

    Die Einwohnerzahlen Ihrer Kommune finden Sie immer auf https://www.statistik.sachsen.de/. Sie müssen dann das konkrete Jahr auswählen.

    Die Anlage zum Formular ist in Zusammenarbeit mit der Sparte Öffentliche Bibliotheken des Kulturraumes entstanden. Damit soll einerseits eine einheitliche Antragstellung unterstützt und andererseits die Beurteilung und Bearbeitung der Anträge erleichtert werden.

    Überleitung Auszahlungen/Einzahlungen - Projektförderung

    Nur für Kommunale Antragsteller (a), GmbH / Kommunale Eigenbetriebe (b) und Vereine (c) deren Kontenrahmen vom Finanzierungsplan des Kulturraumes abweichen

    Dem Antrag sowie dem Verwendungsnachweis ist zwingend eine Überleitung
    (a) des doppischen Haushaltes bzw.
    (b) der kaufmännischen Buchführung bzw.
    (c) eines abweichenden Kontenrahmens
    in das Antragsformular / Verwendungsnachweisformular des Kulturraumes Leipziger Raum auf den folgenden Formularen beizufügen.

    Formular für die Überleitung der Auszahlungen

    Formular für die Überleitung der Einzahlungen

    Überleitung Auszahlungen/Einzahlungen - Institutionelle Förderung

    Nur für Kommunale Antragsteller (a), GmbH / Kommunale Eigenbetriebe (b) und Vereine ((c) deren Kontenrahmen vom Finanzierungsplan des Kulturraumes abweichen)

    Dem Antrag sowie dem Verwendungsnachweis ist zwingend eine Überleitung
    (a) des doppischen Haushaltes bzw.
    (b) der kaufmännischen Buchführung bzw.
    (c) eines abweichenden Kontenrahmens
    in das Antragsformular /Verwendungsnachweisformular des Kulturraumes Leipziger Raum auf den folgenden Formularen beizufügen. Folgende Dokumente sind einzureichen:
    1.) Einreichung eines Haushalts-/Wirtschaftsplanes des beantragten Jahres (bei Kommunen: wenn noch kein doppisches Haushaltsplandokument der Kommune vorliegt, Vorlage beim Kulturraum zwingend sobald rechtswirksamer Haushaltsplan vorliegt)
    und
    2.) Formulare „Überleitung der Auszahlungen“ und "Überleitung der Einzahlungen" ist auszufüllen, wobei Veränderungen in den ersten beiden Spalten vorgenommen werden können entsprechend dem eigenen Haushalts-/Wirtschaftsplanes wie unter 1.)

    Formular für die Überleitung der Auszahlungen

    Formular für die Überleitung der Einzahlungen

  • Checklisten für die Antragstellung

    Antrag auf institutionelle Förderung - Checkliste der erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung, sofern sie nicht bereits dem Kultursekretariat vorgelegt wurden und in der Grundakte sind

    • Antragsformular Institutionelle Förderung unter Beachtung ob
      - Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist

    • Grundkonzeption der Einrichtung (in Grundakte, auf Aktualität ist zu achten)

    • inhaltliche Beschreibung der Aktivitäten des beantragten Wirtschafts-/Haushaltsjahres
      - ausführliche und nachvollziehbare inhaltliche Beschreibung der geplanten Vorhaben und Veranstaltungsreihen etc. (Anzahl, Art, Umfang, Zielgruppen) mit entsprechenden Erläuterungen zu den damit jeweils geplanten Einnahmen und Ausgaben inkl. Personalausgaben und ggf. zur Einbindung von regionalen Kulturschaffenden / Künstlern
      - Veranstaltungspläne des laufenden Jahres und des beantragten Planjahres

    • Werden dem Antragsformular seitens des Kulturraumes statistische Erhebungsbögen beigefügt, sind diese Bestandteil des Antrages und zwingend auszufüllen.

    • Eigendarstellung der regionalen Bedeutsamkeit (in Grundakte, auf Aktualität ist zu achten)

    • Personalausgaben/-auszahlungen
      - Organisations- und Stellenplan
      - Stellenbeschreibungen (anonymisiert)
      - Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung des Besserstellungsverbotes für alle Antragsteller
      außerhalb des Öffentlichen Dienstes, zu erbringen durch die Sitzgemeinde oder eine andere
      dazu qualifizierte Stelle.

    • Haushaltsplan / Wirtschaftsplan (mit gesondertem Ausweis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs)

    • Übersicht über Schulden und Vermögen zum Stichtag 01.01. des Jahres, für den der Antrag gestellt wird (Antragsteller hat gegenüber dem Kulturraum die zum 31.12. des Vorjahres vor dem Förderjahr angefallenen Schulden/Vermögen zu Beginn des Zuwendungsjahres mitzuteilen)

    • Erläuterungen zum Haushaltsplan / Wirtschaftsplan
      - Begründung wesentlicher Veränderungen der Positionen im Finanzierungsplan im Zusammenhang mit den inhaltlichen Veränderungen (insofern es solche gibt) im Vergleich zum Vorjahr
      - Beantragung und Begründung bei einer beabsichtigten Weiterleitung der Zuwendung an Dritte

    • Bei Beantragung einer Förderung über dem spartenspezifischen Fördersatz ist eine Begründung beizufügen.

    • Drittmittel
      - Bei der Einbindung von Drittmitteln in den Fördermittelantrag des Kulturraumes sind die
      kompletten Projektanteile mit Einnahmen und Ausgaben darzustellen und die entsprechenden Deckungen durch die Drittmittel in den Ausgaben zu kennzeichnen.
      - Kopien der Anträge, Bescheide, Änderungen etc.

    • Sitzgemeindeanteil: Bestätigung der Höhe des Sitzgemeindeanteils durch die Kommune (Formblatt) - zu beachten: Insofern nur eine Bestätigung des Sitzgemeindeanteils vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes der Kommune vorgenommen werden kann, muss das Formblatt nach Bestätigung des Haushaltes erneut eingereicht werden.

    • Satzung, Registerauszug, Freistellungsbescheid, sofern sie im Kultursekretariat nicht vorliegen (in Grundakte, auf Aktualität ist zu achten)

    • Kopien von Verträgen und selbstgegebenen Regelungen, sofern sie im Kultursekretariat nicht vorliegen (in Grundakte, auf Aktualität ist zu achten), wie z.B.
      - Mietverträge
      - Leasingverträge
      - Werkverträge
      - Erbbaurechtsverträge
      - Nutzungsverträge
      - Entgeltverordnungen / Gebührenordnungen

      Beachten Sie zusätzlich unbedingt die in der Förderrichtlinie des Kulturraumes Leipziger Raum festgelgten spartenspezifischen Vorgaben (s. Anlage 1 der Förderrichtlinie) bezüglich der zu erbringenden Dokumente!

      Können Dokumente zum Zeitpunkt der Antragstellung in objektiv begründeten Fällen (z. B. späterer Zeitpunkt der Beantragung von Fördermitteln) nicht eingereicht werden, so ist dies auf einem Beiblatt zum Antrag zu benennen und zu erläutern. Sie sind unverzüglich und unaufgefordert nachzureichen.


    Die Checkliste zum Download

    Antrag auf Projektförderung - Checkliste der erforderlichen projektbezogenen Unterlagen (soweit zutreffend) für die Antragstellung, sofern sie nicht bereits dem Kultursekretariat vorgelegt wurden und in der Grundakte sind

    • Antragsformular Projektförderung unter Beachtung, ob
      - vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wird
      - Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist

    • Projektbeschreibung der Aktivitäten, die dem Antrag zugrunde liegen
      - ausführliche und nachvollziehbare inhaltliche Beschreibung der geplanten Vorhaben und Veranstaltungsreihen etc. (Anzahl, Art, Umfang, Zielgruppen) mit entsprechenden Erläuterungen zu den damit geplanten Einnahmen und Ausgaben inkl. Personalausgaben und ggf. zur Einbindung von regionalen Kulturschaffenden / Künstlern
      - Veranstaltungspläne des laufenden Jahres und des beantragten Planjahres

    • Werden dem Antragsformular seitens des Kulturraumes statistische Erhebungsbögen beigefügt, sind diese Bestandteil des Antrages und zwingend auszufüllen.

    • Eigendarstellung der regionalen Bedeutsamkeit (in Grundakte, auf Aktualität ist zu achten)

    • Projektbezogene Personalausgaben/-auszahlungen
      - Stellenbeschreibungen
      - Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung des Besserstellungsverbotes für alle Antragsteller außerhalb des Öffentlichen Dienstes, zu erbringen durch die Sitzgemeinde oder eine andere dazu qualifizierte Stelle.
      Der Nachweis zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes muss nur erbracht werden, wenn die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus der öffentlichen Hand erbracht werden.

    • Erläuterungen zum Finanzierungsplan
      - Beantragung und Begründung bei einer beabsichtigten Weiterleitung der Zuwendung an Dritte

    • Bei Antragstellung auf Förderung im Bereich Museen, Bibliotheken und Kulturhäuser ist der Haushaltsplan / Wirtschaftsplan als Plandokument des entsprechenden Haushaltsjahres vorzulegen.

    • Drittmittel
      - Bei der Einbindung von Drittmitteln in den Fördermittelantrag des Kulturraumes sind die kompletten Projektanteile mit Einnahmen und Ausgaben darzustellen und die entsprechenden Deckungen durch die Drittmittel in den Ausgaben zu kennzeichnen.
      - Kopien der Anträge, Bescheide, Änderungen etc.

    • Sitzgemeindeanteil: Bestätigung der Höhe des Sitzgemeindeanteils durch die Kommune (Formblatt) - zu beachten: Insofern nur eine Bestätigung des Sitzgemeindeanteils vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes der Kommune vorgenommen werden kann, muss das Formblatt nach Bestätigung des Haushaltes erneut eingereicht werden.

    • Satzung, Registerauszug, Freistellungsbescheid, sofern sie im Kultursekretariat nicht vorliegen (in Grundakte, auf Aktualität ist zu achten)

    • Kopien von Verträgen und selbstgegebenen Regelungen, sofern sie im Kultursekretariat nicht vorliegend (in Grundakte, auf Aktualität ist zu achten), wie z.B.
      - Mietverträge
      - Werkverträge
      - Erbbaurechtsverträge
      - Entgeltverordnungen / Gebührenordnungen

    Beachten Sie zusätzlich unbedingt die in der Förderrichtlinie des Kulturraumes Leipziger Raum festgelgten spartenspezifischen Vorgaben (s. Anlage 1 der Förderrichtlinie) bezüglich der zu erbringenden Dokumente!

    Können Dokumente zum Zeitpunkt der Antragstellung in objektiv begründeten Fällen (z.B. späterer Zeitpunkt der Beantragung von Fördermitteln) nicht eingereicht werden, so ist dies auf einem Beiblatt zum Antrag zu benennen und zu erläutern. Sie sind unverzüglich und unaufgefordert nachzureichen.

    Die Checkliste zum Download

OnePager anlegen / bearbeiten