Aktuelles aus dem Kulturraum
Presseerklärung des Kulturraumes Leipziger Raum vom 07. Mai 2012
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Antrag der Denkmalschmiede Höfgen gGmbH gegen den Zweckverband Kulturraum Leipziger Raum auf sofortige Abschlagszahlung von Fördermitteln 2012 mit Beschluss vom 27.04.2012 abgelehnt.
Der Zweckverband ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zum rechtsstaatlichen Handeln verpflichtet. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat dieses Handeln geprüft und durch Beschluss bestätigt. Dieser Beschluss stellt auch klar, dass die Geschäftsführung des Betreibers der Kultureinrichtung “Denkmalschmiede Höfgen” ihren Pflichten und Zusagen, auch nach monatelangem Zuwarten des Kulturraumes und Verwaltungsgerichtes, nicht gerecht geworden ist.
Zusätzlich verpflichtet der Beschluss die Antragstellerin zur Zahlung der gesamten Prozesskosten.
Rechtlich besteht die Möglichkeit der Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen.
Trotz wiederholter Angebote des Kulturraumes, der Präsidenten des Sächsischen Kultursenats und der Sächsischen Kulturstiftung zeichnet sich nach wie vor keine Lösung bei der Suche nach einem neuen Betreiber der Kultureinrichtung “Denkmalschmiede Höfgen” ab.
Der Kulturraum Leipziger Raum betont hiermit nochmals, dass er an einer Fortführung der Kultureinrichtung “Denkmalschmiede Höfgen” interessiert ist und dass der Ablehnungsbescheid sich allein gegen den Betreiber der Kultureinrichtung “Denkmalschmiede Höfgen”, wegen grober Verstöße gegen das Zuwendungsrecht und der hartnäckigen Weigerung diese abzustellen, richtet.