Änderungen der Förderrichtlinie des Kulturraumes mit Wirkung ab dem 01.01.2024

In der Sitzung des Kulturkonventes am 27.11.2023 in Schkeuditz wurde eine neue Förderrichtlinie für die Förderverfahren im Kulturraum ab dem 01.01.2024 beschlossen.

Wesentliche Änderungen gibt es für alle Zuwendungsverfahren nur in den Regularien für das Auszahlungsverfahren der Fördermittel und die Regelungen zu Investitionsvorhaben sind in der bisherigen Verfahrensweise aufgenommen worden.

Durch die Änderungen der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) sind auch Regelungen für die Förderung von Kultureller Bildung im Kulturraum daraufhin angepasst worden. 

Die aktuelle Förderrichtlinie finden Sie unter folgendem Link: Förderrichtlinie

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